Das Fach Musik am Pestalozzi-Gymnasium


Musikalische Aktivitäten innerhalb der Schule:

  • Sinfonieorchester, Jugendorchester, Kinderorchester
  • Chöre (Kinder-, Jugend-, Kammerchor, Großer Chor, Jazzchor)
  • Kammermusik
  • Harmonielehre, Gehörbildung
  • Big Band, Junior-Bigband, Combo, Jazzimprovisation
  • Musical
  • Rockprojekt
  • Komposition
  • Komponieren am PC
  • Wahlunterricht Instrument (z. B. Klavier, Orgel, Violine, Viola, Violoncello, Gitarre, Kontrabass, E-Bass, Flöte, Klarinette, Saxophon, Posaune, Trompete, Schlagzeug)


Musikalische Aktivitäten außerhalb der Schule:

  • Mitwirkung bei Aufführungen der Bayer. Staatsoper und der Münchner Philharmoniker
  • Mitwirkung beim Fernsehen, bei Kirchenkonzerten, bei verschiedenen Festgestaltungen, bei Rundfunkaufnahmen
  • Eigene CD-Produktionen
  • Kooperation mit dem Gärtnerplatztheater


Aufnahmebedingungen:

  • Für die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe des Pestalozzi-Gymnasiums gelten hinsichtlich des Notendurchschnitts in den Fächern D/M/HSk (in Jgst. 4) bzw. D/M (in Jgst. 5) und hinsichtlich des Probeunterrichts (D/M) die gleichen Aufnahmebedingungen wie für jede andere Ausbildungsrichtung.
  • Beim Musischen Gymnasium kommt hinzu, dass Schüler, die im Übertrittszeugnis in Musik Note 3 oder schlechter haben, eine zusätzliche Aufnahmeprüfung in Musik ablegen müssen.
  • Kinder, die das Musische Gymnasium besuchen wollen, sollten eine natürliche Freude an der Musik und am Musizieren haben, denn sie lernen ab der 5. Jgst. ein Instrument (und zwar: Klavier, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Saxophon, Trompete, Posaune, Horn, klassische Gitarre, Schlagzeug/Mallet-Instrumente). Dafür wird in der Schule ein kostenloser Instrumentalunterricht in kleinen Gruppen (meist 2 Schüler) angeboten. Sollte das Kind bereits eines dieser Instrumente spielen, so kann es auch weiter privat unterrichtet werden.
  • Für die Aufnahme am Musischen Gymnasium ist es nicht unbedingt nötig, dass das Kind bereits ein Instrument spielt. Falls die Kapazitäten der Schule nicht ausreichen, wird mit einem Losverfahren über die Aufnahme entschieden. Hiervon können nur Kinder ausgenommen werden, die bereits Geschwister an der Schule haben oder bei denen eine nachgewiesene musikalische Hochbegabung vorliegt.




 



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