Das Fach Musik am
Pestalozzi-Gymnasium
Musikalische Aktivitäten innerhalb der Schule:
- Sinfonieorchester, Jugendorchester,
Kinderorchester
- Chöre (Kinder-, Jugend-, Kammerchor,
Großer Chor, Jazzchor)
- Kammermusik
- Harmonielehre, Gehörbildung
- Big Band, Junior-Bigband, Combo,
Jazzimprovisation
- Musical
- Rockprojekt
- Komposition
- Komponieren am PC
- Wahlunterricht Instrument (z. B. Klavier,
Orgel,
Violine, Viola, Violoncello, Gitarre, Kontrabass, E-Bass, Flöte,
Klarinette, Saxophon, Posaune, Trompete, Schlagzeug)
Musikalische Aktivitäten außerhalb der Schule:
- Mitwirkung bei
Aufführungen der Bayer. Staatsoper und der Münchner
Philharmoniker
- Mitwirkung beim
Fernsehen, bei Kirchenkonzerten, bei verschiedenen Festgestaltungen,
bei
Rundfunkaufnahmen
- Eigene CD-Produktionen
- Kooperation mit dem Gärtnerplatztheater
Aufnahmebedingungen:
- Für die
Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe des Pestalozzi-Gymnasiums gelten
hinsichtlich des Notendurchschnitts in den Fächern D/M/HSk (in
Jgst. 4) bzw. D/M (in Jgst. 5) und hinsichtlich des Probeunterrichts
(D/M) die gleichen
Aufnahmebedingungen wie für jede andere Ausbildungsrichtung.
- Beim Musischen
Gymnasium kommt hinzu, dass Schüler, die im Übertrittszeugnis
in Musik Note 3 oder schlechter
haben, eine zusätzliche Aufnahmeprüfung
in
Musik ablegen müssen.
- Kinder, die das
Musische Gymnasium besuchen wollen, sollten eine natürliche Freude
an der Musik und am Musizieren haben, denn sie lernen ab der 5. Jgst.
ein Instrument (und zwar: Klavier, Violine, Viola, Violoncello,
Kontrabass, Querflöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Saxophon,
Trompete,
Posaune, Horn, klassische Gitarre, Schlagzeug/Mallet-Instrumente).
Dafür wird in der Schule ein kostenloser
Instrumentalunterricht
in
kleinen Gruppen (meist 2 Schüler) angeboten. Sollte das Kind
bereits eines dieser Instrumente spielen, so kann es auch weiter privat
unterrichtet werden.
- Für die
Aufnahme am Musischen Gymnasium ist es nicht unbedingt
nötig, dass das Kind bereits ein Instrument spielt. Falls die Kapazitäten der Schule nicht
ausreichen, wird mit einem Losverfahren über die Aufnahme
entschieden. Hiervon können nur Kinder ausgenommen werden, die
bereits Geschwister an der Schule haben oder bei denen eine
nachgewiesene musikalische Hochbegabung vorliegt.
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